Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien - ULR |
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Die ULR ist die zuständige Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für privaten Hörfunk und privates Fernsehen in Schleswig-Holstein. Außerdem legt sie die Kanalbelegung in den Breitbandkabelanlagen des Landes fest, betreibt die Offenen Kanäle (Offener Kanal Kiel, Offener Kanal Flensburg (Fernsehen), Offener Kanal Heide, Offener Kanal Lübeck (Hörfunk)) und nimmt noch vielfältige andere Aufgaben im audiovisuellen Bereich wahr. ULR und Filmförderung
Dabei war die Unterstützung und Förderung der kulturellen Filmarbeit insbesondere mit Blick auf die Nachwuchsförderung der ULR seit jeher ein besonderes Anliegen. Allein der Verein Kulturelle Filmförderung e. V. wurde in den zurückliegenden zehn Jahren mit mehr als zwei Millionen DM gefördert, die dieser zur Einzelprojektförderung einsetzte. Die ULR darf allerdings für die Förderung des Vereins keine Rundfunkgebührenmittel einsetzen, sondern hat dafür auf eigene Einnahmen, also solche aus Rundfunkabgaben, Verwaltungsgebühren und sonstige Einnahmen zurückzugreifen. Fusion mit der HAM seit dem 1. März 2007 Seit dem 1. März 2007, dem Inkrafttreten des gemeinsamen Medienstaatsvertrags der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, sind die ULR und die Hamburger Medienanstalt (HAM) zur Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) fusioniert. Deren Sitz wird Norderstedt sein. Für eine Übergangszeit agiert die MA HSH von den Dienststellen Kiel und Hamburg aus. |
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